Apg 11,1-18 - Der Umgang mit denen, die anders sind
Der Rahmen
Der Konflikt
Die Nationen und das AT
Die Nationen und die jüdische Überlieferung
Das seit der römisch-herodianischen Zeit immer stärker einsetzende Vordringen der nichtjüdischen Bevölkerung in Palästina nötigte die Synagoge im Interesse ihrer eigenen Erhaltung den Zaun, der schon seit Esras Tagen Juden u. Nichtjuden voneinander trennte, immer enger u. höher zu ziehen. Die Grenzen des Landes gegen die Fremden zu schließen, dazu fehlte allerdings die Macht; aber man konnte im Innern des Landes Abwehrmaßregeln treffen, die, wenn sie streng durchgeführt wurden, geeignet erschienen die gewünschte Abschließung der jüdischen Bevölkerung von den fremdländischen Elementen genügend sicherzustellen. Und an diesen Abwehrmaßregeln haben es die geistigen Führer des Volkes, die pharisäisch gerichteten Schriftgelehrten, nicht fehlen lassen. Gewiß ist das Leben oftmals stärker gewesen als die rabbinische Satzung u. viele Bestimmungen werden bloße Theorie geblieben sein; immerhin zeigen sie uns, wie die Leiter des Volks sich die Haltung gedacht haben, die das gesetzestreue Judentum nach ihren Wünschen gegen die nichtjüdische Umwelt einnehmen sollte. Ein einheitliches Prinzip liegt den getroffenen Abschließungsmaßnahmen schwerlich zugrunde; doch tritt in ihnen unverkennbar die Tendenz hervor, jede Förderung götzendienerischer Interessen zu unterbinden u. jede Berührung mit der Unreinheit der heidnischen Bevölkerung zu verhindern.
Für das praktische Verhalten gegen die Nichtjuden sind diese milderen Urteile aber ohne jede Bedeutung geblieben; da galt vielmehr der andre Satz: der Sinn der Gojim ist auf Götzendienst, Blutvergießen u. Unzucht gerichtet.b Tatsächlich waren denn auch die Verhaltungsmaßregeln, die dem Nichtjuden gegenüber im gewöhnlichen Leben zu beobachten waren, ganz auf jenen Satz zugeschnitten.
III. Stellung des gesetzestreuen Juden zum geselligen Verkehr mit Nichtjuden
Der gesellige Verkehr des gesetzestreuen Juden mit Nichtjuden war so gut wie unmöglich; denn jede nähere Berührung mit diesen setzte ihn der Gefahr aus, sich levitisch zu verunreinigen: die Frau des Nichtisraeliten galt als Menstruierende, seine Kinder als mit Ausfluß Behaftete;a da nun der Nichtjude als Gatte u. Vater in fortwährendem Umgang mit solchen hochgradig Unreinen stand, so mußte er natürlich selbst als unrein u. verunreinigend erscheinen.b Man betrat deshalb nur ungern ein nichtjüdisches Haus;c noch unangenehmer mußte es dem Juden dünken, den Goi im eigenen Haus zu sehen.d So konnte von einer Tischgemeinschaft zwischen Juden u. Gojim kaum die Rede sein, gleichviel ob der Israelit der einladende oder der eingeladene Teil war.e Überdies war es verboten etwas zu essen, was ein Goi gekocht hatte.f Man brachte deshalb, wenn eine Einladung in ein nichtjüdisches Haus nicht abgelehnt werden konnte, wohl eigene Speisen mit, die man dann am Tisch des Gastgebers verzehrte. ...
Immerhin muß die Tischgemeinschaft mit den Gojim häufiger vorgekommen sein, als nach dem Gesagten zu erwarten war. Das beweisen nicht bloß einige Erzählungen, die uns Israeliten an nichtjüdischer Tafel zeigen,i sondern vor allem jene Mischnastellen, die für das Speisen eines Juden in Gemeinschaft mit Nichtjuden besondere Bestimmungen festsetzen.
Die Lösung des Konflikts
Unterschiede zwischen den Berichten in Kap. 10 und in Kap. 11
Anwendung
Wo Gottes Geist Neues schafft, da sind erst Widerstände zu überwinden, auch und gerade Widerstände von solchen verdienten Christen, die den erreichten Zustand für das Ende der Wege Gottes halten. Wichtig ist dabei natürlich, daß wirklich
